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Naturstrom mit IQ:
Naturstrom Garant


FAQs für neue Kunden von Naturstrom Garant:

Wer kann seinen Stromversorger überhaupt wechseln?
Der Strommarkt in Deutschland ist seit 1998 liberalisiert. Jeder Verbraucher hat das Recht, seinen Stromanbieter frei zu wählen. Lediglich die Besitzer von Nachtspeicherheizungen oder Wärmepumpen sollten darauf verzichten, da in der Regel der Sondervertrag mit dem Grundversorger von anderen Versorgern preislich nicht unterboten werden kann.

Wie funktioniert der Wechsel?
Der Wechsel ist ganz einfach: Der Kunde füllt einen Stromantrag aus, der an ESWE weitergeleitet wird. Dieser Antrag enthält eine Vollmacht, die zur Kündigung beim bisherigen Versorger berechtigt. Sofern der Kunde keinen längerfristigen Vertrag mit seinem alten Versorger abgeschlossen hat, wird dieser der Kündigung zustimmen. Sind alle Formalitäten erledigt, können wir mit der Lieferung beginnen. Der Stromzähler bleibt gleich und der Strom fließt ganz sicher weiter. Das ist gesetzlich geregelt.

Die Versorgung kann immer nur zum 1. eines Monats starten. Die Kündigung beim alten Versorger muss mindestens einen Monat vor Lieferbeginn durchgeführt werden. Wenn wir den Altvertrag beispielsweise bis 29. Februar gekündigt haben, können wir den Kunden ab 1. April versorgen. Von dem alten Versorger erhält der Kunde in diesem Fall eine Schlussrechnung zum 31. März. Unsere Vertragsbestätigung kommt Anfang April. Die Zeit, die vom Stellen des Antrags bis zum Versorgungsbeginn vergeht, beträgt somit ca. sechs bis acht Wochen.

Die wichtigste Voraussetzung für den Wechsel zu Naturstrom Garant ist ein gut leserlich und komplett ausgefüllter Stromantrag. Neben Rechnungsanschrift und Stromabnahmestelle brauchen wir auf jeden Fall den Namen des bisherigen Stromversorgers sowie die beiden Unterschriften unter der Kündigungsvollmacht und - sofern gewünscht - der Einzugsermächtigung.

Wie liefert ESWE den Strom zum Kunden?
Wir legen keine neue Leitung. Wir nutzen die bestehende Leitung und bezahlen dafür eine Durchleitungsgebühr. Der Strom bleibt unabhängig vom Versorger physikalisch der gleiche. Die Entscheidung, ESWE Naturstrom Garant zu beziehen, bedeutet: Die vom Kunden verbrauchte Menge erwerben wir in Form von Zertifikaten aus den europäischen Strommärkten.

Was kostet der Wechsel zu ESWE?
Nichts, der Wechsel zu ESWE ist für den Kunden natürlich kostenlos!

Muss der Kunde etwas an den Netzbetreiber bezahlen?
Nein, unser Preis beinhaltet alle Kosten, auch die Durchleitungsgebühren.

Was passiert, wenn ESWE den Vertrag kündigt?
Der Kunde kann sich einen neuen Versorger suchen oder fällt automatisch wieder in die Versorgung durch den Grundversorger. Er hat also zu jedem Zeitpunkt Strom!

Kann es zu einer Lücke in der Versorgung kommen?
Nein, der Grundversorger ist verpflichtet, die Versorgung übergangslos aufrecht zu erhalten, bis der neue Lieferant übernimmt.

Kann es passieren, dass ein Kunde mit einem Mal zwei Verträge hat?
Nein, für eine Abnahmestelle kann man nur einen Vertrag haben. Wenn ein Kunde zwei Verträge unterschrieben hat, müssen die Lieferanten klären, wer versorgen darf.

Wie hoch ist der Abschlag?
Der Abschlag wird anhand der Vorverbrauchswerte festgelegt, die uns der Netzbetreiber meldet. Änderungswünsche nehmen wir gerne entgegen und berücksichtigen diese.

Wann bekommt ein Kunde die Jahresrechnung?
Die Jahresrechnung wird im Juli erstellt.

Wie kommt ESWE an die Zählerstände?
Wir senden dem Kunden zur Erfassung der Zählerstände eine Ablesekarte zu. Diese kann er an ESWE zurücksenden oder er teilt uns über unser Online-Kundenkonto die Zählerstände mit. Zusätzlich beauftragt ESWE den Außendienst des örtlich ansässigen Netzbetreibers mit der Ablesung.

Was passiert, wenn ich umziehe?
Der Vertrag wird mit dem Auszugstermin beendet. Das Auszugsdatum sollte uns der Kunde rechtzeitig (mindestens einen Monat vorher) mitteilen. Für die neue Wohnung machen wir gerne wieder ein Angebot und regeln alles Weitere.

Kann man den Zählerstand auch online mitteilen?
Ja, über unser Online-Kundenkonto kann der Kunde viele Dinge bequem über das Internet abwickeln.

Was passiert bei Preisänderungen?
Nach Ablauf der Preisgarantie werden alle Kunden schriftlich informiert und haben selbstverständlich ein Sonderkündigungsrecht. Wenn der Kunde weiterhin mit Naturstrom Garant versorgt werden will, braucht er weiter nichts zu tun.

Wie bezahlt der Kunde?
Es ist ein monatlicher Abschlag auf die voraussichtliche Jahresrechnung zu leisten. Höhe und Fälligkeit der Abschläge wird in einem Abschlagsplan mitgeteilt, welcher mit der Vertragsbestätigung bzw. der Jahresrechnung kommt.

Was passiert bei einem Stromausfall?
Für die Versorgungssicherheit, Instandhaltung und Wartung ist nach wie vor der für Sie zuständige Netzbetreiber zuständig. Dieser wird Störungen umgehend beheben.

Kann man mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach, auch den Versorger wechseln?
Auch wenn der Kunde eine Photovoltaikanlage plant oder bereits auf seinem Dach stehen hat, kann er den Stromversorger wechseln. Der eingespeiste Strom muss weiterhin vom Netzbetreiber nach gesetzlichen Vorschriften vergütet werden. Diese Vergütungen stellen für den Netzbetreiber einen durchlaufenden Posten dar.


Preise

Informieren Sie sich hier über die Preise von Naturstrom Garant. Hier finden Sie auch einen Tarifrechner.

Strommix

In unserem Stromherkunftsnachweis zeigen wir Ihnen was für einen Strom wir Ihnen liefern und wie viel umweltschädigendes CO2 und radioaktiven Abfall Sie durch einen Wechsel sparen.

Vertragsbedingungen

Sie möchten sich für Naturstrom Garant anmelden? Wir stellen Ihnen hier die Vertragsbedingungen zum Download zur Verfügung.

FAQ

Sie haben noch Fragen zu unserem Stromangebot? Hier hilft Ihnen sicher unsere umfassende FAQ-Liste weiter.

Kundeninformationen

Hier finden Neu- und Bestandskunden aktuelle Informationen rund um ESWE Naturstrom Garant.

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